Fragen, die unweigerlich mit jeder Form von Veröffentlichung
und Präsentation historischer Filme und Fotografien verbunden
sind, sind solche der Urheber- und Verwertungsrechte an eben
diesen Bildern. Fragen wie diese: Wer ist der Rechtenehmer an
einem Film, einer Fotografie? Ab wann gelten historische Bilder
als gemeinfrei? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
damit das Zitatrecht gilt?

Fragen, die vor der Nutzung eines Films, einer Fotografie geklärt
sein müssen, sollen aufwendige und kostspielige gerichtliche
Auseinandersetzungen vermieden werden. Fragen, bei denen wir
Ihnen gerne klärend und vermittelnd zur Seite stehen.

Unsere Leistungen umfassen:

die Ermittlung der Rechtenehmer an historischen Filmen und
Fotografien sowohl nationaler wie internationaler Provinenz.

auf Wunsch auch die Verhandlung mit dem Rechtenehmer
und die Klärung der Rechtekosten.